Die rheinisch, umgangssprachlich formulierte Überschrift bitte ich zu entschuldigen, aber eine „Reifenfreigabe“ oder „Herstellerunbedenklichkeitsbescheinigung“ für die Nutzung bestimmter Reifen auf bestimmten Fahrrädern tät uns wirklich noch fehlen!

Aber warum schreibe ich das? Nun genau diese „Reifenfreigabe“ stand zwischen mir, meiner FireBlade und einer sonnigen Motorradsaison. (Sehr) Kurz zusammengefasst: ein paar unbedachte EU-Gesetzesänderungen haben dafür gesorgt, dass (alte) Motorräder mit „deutscher ABE“ nur noch die Reifen fahren dürfen, die bei Erteilung der ABE, also im Werkszustand, montiert waren. Diese gibt es aber zumeist nicht mehr. Die Zwischenlösung mit Hersteller-UBB, die auch eine Nutzung anderer Reifen erlaubten, ist weggefallen.

Was Huhn, sprach Hahn? Es gibt zwei Lösungen: man lässt sich im Rahmen einer Einzelabnahme die aktuell montierten Reifen beim TÜV eintragen, oder – viel besser – man lässt sich die Reifenbindung komplett austragen. Und so fuhr ich heute mit meinen beiden FireBlades zum TÜV um eben letzteres zu tun.

Kurzfassung: alles gut und Abnahme ist erfolgt. Die DEKRA in Düren sei da mal sehr positiv für die unkomplizierte und freundliche Abwicklung erwähnt. Jetzt muss ich nur noch zum STVA, um eben diese Änderung eintragen zu lassen…

Aber das eigentlich witzige – und deshalb schreib ich das alles war:

  • die Eltern des Prüfers wohnen im gleichen Ort wie ich
  • der Prüfer selbst hat in der Eigentumswohnung meines Juniorchefs gewohnt
  • der Bruder der Schwägerin ist der Briefträger im Ort, wo ich meine Ausbildung gemacht habe
  • eben dieser Briefträger stammt aus meinem Geburtsort
  • alle sind „Verwandschaft von Helene“
  • die rote FireBlade hat mal einem Kollegen des Prüfers gehört

Verrückte Welt 😉